Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit bedeutet die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Mit dem Ziel Ihre Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen, geht es hier insbesondere um die
Einführung bzw. Umsetzung:
von neuen Gesetzen, Vorschriften (insbesondere die DGUV Vorschrift 2) und Verordnungen
einer funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
eines betrieblichen Gefahrstoffmanagements ( z.B. Betriebsanweisungen, Gefahrenstoffkatastern)
Überwachung bzw. Verbesserung von Schutzmaßnahmen:
durch wiederholte Betriebsbegehungen und speziellen Problemanalysen
durch führen von Unfallstatistiken und damit verbundene Ursachen- und Maßnahmenermittlungen nach Arbeitsunfällen
durch die Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)